Allcare Dienstleistungen ist ein zugelassener ambulanter Betreuungsdienst nach §71 Abs. 1a SGB XI. Das bedeutet, wir können über folgendes Budget abrechnen:
- Verhinderungspflege nach §39 (inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege nach §42)
- Entlastungsbetrag nach §45b
- Pflegesachleistung nach §36
Zudem bieten wir Assistenz für Menschen mit Behinderung im Bereich Soziale Teilhabe an, welche über das Persönliche Budget abgerechnet wird.
Abrechnung privat und über alle Kassen möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie gern per E-Mail oder ganz persönlich am Telefon. Gern kommen wir für ein persönliches Gespräch auch zu Ihnen nach Hause.