FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Assistenzdienst?

Ein Assistenzdienst bietet Fachkompetenz für Menschen mit Behinderungen oder Unterstützungsbedarf, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Assistenzkräfte sind qualifiziert, um Unterstützung bei Arztterminen und anderen wesentlichen Verpflichtungen zu leisten, alltägliche Haushaltsaufgaben zu übernehmen, beim Einkaufen behilflich zu sein und organisatorische Tätigkeiten zu koordinieren. Zudem können Freizeitaktivitäten, die Pflege sozialer Kontakte und die Begleitung zu beruflichen, Ausbildungs- oder Studienanforderungen in den Unterstützungskatalog integriert werden. Das übergreifende Ziel eines Assistenzdienstes besteht darin, Alltagsbarrieren abzubauen und die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Was sind die Unterschiede zwischen Assistenzdiensten und Pflegediensten?

Ein Pflegedienst erbringt primär medizinische und pflegerische Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem Körperpflege, Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung sowie weitere Maßnahmen der Behandlungspflege. Diese Leistungen werden in der Regel über die Pflegeversicherung gemäß dem SGB XI abgerechnet. Im Gegensatz dazu konzentriert sich ein Assistenzdienst vor allem auf die Unterstützung bei der Alltagsorganisation sowie der gesellschaftlichen Teilhabe. Hierzu zählen beispielsweise Begleitdienste zu Terminen oder Freizeitaktivitäten, Unterstützung im Haushalt sowie Hilfestellung bei beruflichen oder sozialen Engagements. Viele Personen nutzen beide Dienstleistungen simultan, da sich Pflege und Assistenz in ihrer Funktionalität sinnvoll ergänzen können.

Was ist das Persönliche Budget nach SGB IX?

Das Persönliche Budget stellt eine monetäre Leistung für Menschen mit Behinderungen gemäß §29 des Sozialgesetzbuches IX dar. Anstelle der herkömmlichen Zuweisung von Leistungen erhalten die Anspruchsberechtigten ein monatliches Budget, welches ihnen die autonome Entscheidung darüber erlaubt, welche Assistenzleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Hierdurch sind Menschen mit Unterstützungsbedarf in der Lage, selbst zu bestimmen, welche Dienstleister sie beauftragen, zu welchen Zeiten Assistenzleistungen erbracht werden und welche konkreten Leistungen erforderlich sind. Das übergeordnete Ziel des Persönlichen Budgets besteht darin, eine steigende Selbstbestimmung sowie individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Unterstützungsleistungen zu fördern. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Antragstellung, der Vorbereitung auf die Bedarfsermittlung und der Organisation geeigneter Assistenzleistungen umfassend zu unterstützen.

Wer trägt die finanziellen Aufwendungen für Assistenzleistungen?

Das Persönliche Budget stellt eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 29 SGB IX dar. Anstelle einer direkten Zuweisung von Leistungen erhalten berechtigte Personen ein monatliches Budget, welches ihnen ermöglicht, eigenverantwortlich zu entscheiden, welche Assistenzleistungen erforderlich sind. Diese Regelung eröffnet Menschen mit Unterstützungsbedarf die Freiheit, nach eigenem Ermessen zu wählen, welche Dienste in Anspruch genommen werden, zu welchen Zeitpunkten die Assistenz bereitgestellt wird und welche spezifischen Leistungen erforderlich sind. Das zentrale Anliegen des Persönlichen Budgets besteht in der Förderung der Selbstbestimmung und der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Unterstützungsangebote. Darüber hinaus bieten wir umfassende Unterstützung bei der Antragstellung, der Vorbereitung auf die Bedarfsermittlung sowie der Organisation geeigneter Assistenzleistungen.

Wie beantrage ich das Persönliche Budget nach SGB IX?

Das Persönliche Budget wird beim zuständigen Leistungsträger beantragt, in der Regel bei der Eingliederungshilfe des Landratsamtes oder Sozialamtes. Nach der Antragstellung erfolgt eine umfassende Bedarfsermittlung, um den individuellen Unterstützungsbedarf festzustellen. Auf der Grundlage der ermittelten Bedarfe wird die Höhe des Budgets festgelegt und eine Zielvereinbarung getroffen. Nach Genehmigung wird das Persönliche Budget üblicherweise monatlich ausgezahlt. Mit diesen Mitteln sind die Betroffenen in der Lage, selbstständig Assistenzleistungen zu organisieren und einen Assistenzdienst ihrer Wahl zu beauftragen.

Wie wird die Gewährleistung der Dienstleistungsqualität sichergestellt?

Unsere Unterstützungskräfte sind sämtlich deutschsprachig und durchlaufen einen strukturierten, mehrstufigen Auswahlprozess. Vor Beginn ihrer Tätigkeit erhalten sie eine umfassende Schulung und müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Zudem pflegen wir einen intensiven Austausch, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten zufrieden sind und sich wohlfühlen.

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