
Warum wir ab dem 1. Januar 2027 unsere Kassenzulassung abgeben
Warum wir ab dem 1. Januar 2027 unsere Kassenzulassung abgeben
ALLCARE Dienstleistungen hat sich entschieden, ab dem 1. Januar 2027 auf die Anerkennung nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag zu setzen und die bisherige Kassenzulassung nach § 72 SGB XI abzugeben. Zwei Gründe sind für uns ausschlaggebend: Wir wollen den Verwaltungsaufwand verringern und unser Angebot auf die geplanten Veränderungen in der Pflegeversicherung vorbereiten.
Mehr Zeit für Assistenz und Betreuung
Unsere Arbeit findet bei den Menschen statt: Wir begleiten im Alltag, unterstützen die Selbstständigkeit und entlasten Angehörige. Dafür brauchen wir Zeit, verlässliche Abläufe und die Möglichkeit, auf persönliche Bedürfnisse einzugehen.
Die Anforderungen unserer bisherigen Kassenzulassung bringen Verwaltungsaufgaben mit sich, die im Arbeitsalltag Zeit und Ressourcen binden. Mit der Neuausrichtung wollen wir diese Belastung reduzieren. Die Anerkennung nach Landesrecht passt aus unserer Sicht besser zu unserem Schwerpunkt: Assistenz, Betreuung und Unterstützung im Alltag.
Das geplante Sozialraumbudget berücksichtigen
Ein weiterer Grund ist das geplante Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Der aktuelle Kabinettsentwurf sieht vor, den bisherigen Entlastungsbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen.
Kommt das PNOG in dieser Form, kann dieses Budget ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Für einen Dienstleister wie ALLCARE ist dabei die Anerkennung nach Landesrecht entscheidend. Zusätzlich sieht der Entwurf eine Anerkennung von Nachbarschaftshilfe durch die Pflegekassen vor.
Kassenzugelassene Betreuungsdienste sollen ihre Leistungen künftig über das Sachleistungsbudget abrechnen und vom Sozialraumbudget ausgeschlossen sein. Außerdem soll eine Kassenzulassung eine gleichzeitige Anerkennung für dasselbe Angebot ausschließen. Diese geplante Trennung ist für unsere Entscheidung wesentlich.
Mit der Ausrichtung auf die Anerkennung nach Landesrecht wollen wir ermöglichen, dass unsere Kundinnen und Kunden das vorgesehene Sozialraumbudget für passende Unterstützungsleistungen von ALLCARE nutzen können.
Fachlichkeit und verlässliche Unterstützung
Auch die Anerkennung nach Landesrecht ist an Anforderungen gebunden. In Baden-Württemberg gehören dazu unter anderem fachliche Verantwortung, geeignete Qualifikation und regelmäßige Qualitätssicherung.
Unsere fachliche Erfahrung und unser Anspruch an eine zuverlässige, persönliche Betreuung bleiben die Grundlage unserer Arbeit. Gleichzeitig ändert sich mit der Aufgabe der Kassenzulassung die Abrechnungsgrundlage: Pflegesachleistungen können wir dann nicht mehr auf Grundlage unserer bisherigen Zulassung abrechnen. Welche Finanzierung für die einzelne Unterstützung möglich ist, klären wir mit unseren Kundinnen und Kunden anhand der geltenden Regelungen.
Stand: 9. Oktober 2026. Das PNOG ist noch nicht endgültig verabschiedet. Die Aussagen zum Sozialraumbudget beziehen sich auf den Kabinettsentwurf; Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
